Fördert die SFG MitarbeiterInnen in Bildungskarenz?
Nein, wir fördern MitarbeiterInnen in Bildungskarenz nicht. Eine Förderung für MitarbeiterInnen in Bildungsteilzeit ist aber möglich.
Weitere FAQ zum Thema
Nein, wir fördern MitarbeiterInnen in Bildungskarenz nicht. Eine Förderung für MitarbeiterInnen in Bildungsteilzeit ist aber möglich.
Ja, wir fördern MitarbeiterInnen in Bildungsteilzeit.
Nein, eine Förderung in der Förderungsaktion „Weiter!Bilden“ ist nur für KMU – Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittlere Unternehmen – vorgesehen.
Nein, die SFG fördert mit der Förderungsaktion „Weiter!Bilden“ ausschließlich Steirische Unternehmen.
Ja, die SFG fördert in der Förderungsaktion „Weiter!Bilden“ auch Unternehmen aus der Sparte Tourismus, sofern sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung in der Fachgruppe Hotellerie oder Gastronomie aufweisen.
Ja, wir fördern Vorbereitungskurse, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Ja, wir fördern Vorbereitungskurse, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Ja, wir fördern Vorbereitungskurse, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Ja, wir fördern Fernstudien, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Nein, wir fördern keine Berufsausbildungen. Wenden Sie sich bitte an die WKO Steiermark.
Ja, sofern der Schulungsanbieter eine von der SFG anerkannte Zertifizierung vorweisen kann. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Um die Qualität von geförderten Aus- und Weiterbildung sicherzustellen, fördern wir Schulungen ausschließlich bei zertifizierten Einrichtungen, Hochschulen und Universitäten. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Damit wir einen Kurs fördern, muss er mindestens 24 Lehreinheiten zu 45 Minuten beinhalten.
Sie müssen den Antrag vor Kursbeginn, vor Rechnungslegung und vor der Bezahlung der Aus- bzw. Weiterbildung stellen.
Ja, Sie können unterschiedliche Kurse von mehreren MitarbeiterInnen im selben Antrag erfassen.
Als Anrechnungsstichtag gilt der Tag, an dem Sie den Förderungsantrag am Portal signiert abschicken.
Wir zahlen die Förderung nach Abschluss der Weiterbildung aus.