Wann muss ich den Förderungsantrag stellen?
Sie müssen den Antrag vor Kursbeginn, vor Rechnungslegung und vor der Bezahlung der Aus- bzw. Weiterbildung stellen.
Weitere FAQ zum Thema
Nein, wir fördern MitarbeiterInnen in Bildungskarenz nicht. Eine Förderung für MitarbeiterInnen in Bildungsteilzeit ist aber möglich.
Ja, wir fördern MitarbeiterInnen in Bildungsteilzeit.
Nein, eine Förderung in der Förderungsaktion „Weiter!Bilden“ ist nur für KMU – Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittlere Unternehmen – vorgesehen.
Nein, die SFG fördert mit der Förderungsaktion „Weiter!Bilden“ ausschließlich Steirische Unternehmen.
Ja, die SFG fördert in der Förderungsaktion „Weiter!Bilden“ auch Unternehmen aus der Sparte Tourismus, sofern sie eine aufrechte Gewerbeberechtigung in der Fachgruppe Hotellerie oder Gastronomie aufweisen.
Ja, wir fördern Vorbereitungskurse, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Ja, wir fördern Vorbereitungskurse, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Ja, wir fördern Vorbereitungskurse, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Ja, wir fördern Fernstudien, wenn sie bei zertifizierten Schulungsanbietern absolviert werden. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Nein, wir fördern keine Berufsausbildungen. Wenden Sie sich bitte an die WKO Steiermark.
Ja, sofern der Schulungsanbieter eine von der SFG anerkannte Zertifizierung vorweisen kann. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Um die Qualität von geförderten Aus- und Weiterbildung sicherzustellen, fördern wir Schulungen ausschließlich bei zertifizierten Einrichtungen, Hochschulen und Universitäten. Klicken Sie hier, um zu einer Liste der anerkannten Zertifizierungen zu kommen.
Damit wir einen Kurs fördern, muss er mindestens 24 Lehreinheiten zu 45 Minuten beinhalten.
Im Rahmen dieser Ausnahmeregelung darf „ein einziges Unternehmen“ unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Ort der Projektrealisierung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren Förderungen bis derzeit max. 300.000 Euro pro Mitgliedsstaat erhalten. Dieser Betrag umfasst alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als „De-minimis“-Beihilfe gewährt werden und berührt nicht die Möglichkeit, dass die Empfängerin/der Empfänger aufgrund von der Kommission genehmigter Regelungen andere Beihilfen erhält. Bei Überschreitung der Grenze von 300.000 Euro kommt es zu einer aliquoten Reduzierung der Förderung.
Die Förderungswerberin/Der Förderungswerber ist verpflichtet, sämtliche „De-minimis“-Beihilfen, die ihr/ihm und mit ihr/ihm verflochtenen Unternehmen während der letzten 3 Jahre genehmigt oder ausbezahlt wurden, sowie alle zum Zeitpunkt der Antragstellung bei anderen Förderungsstellen beantragten Förderungen vollständig bekannt zu geben. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Projekte bzw. Unternehmen in jenen Wirtschaftsbereichen, für die keine „De-minimis“-Beihilfen gewährt werden dürfen.
Sie müssen den Antrag vor Kursbeginn, vor Rechnungslegung und vor der Bezahlung der Aus- bzw. Weiterbildung stellen.
Ja, Sie können unterschiedliche Kurse von mehreren MitarbeiterInnen im selben Antrag erfassen.
Als Anrechnungsstichtag gilt der Tag, an dem Sie den Förderungsantrag am Portal signiert abschicken.
Wir zahlen die Förderung nach Abschluss der Weiterbildung aus.