icon-arrowicon-closeicon-hamburgericon-search
2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.2 Förderungsfähige Projekte sowie Förderungsarten und -intensität

Was ist unter der „De-minimis“-Regel zu verstehen?

Im Rahmen dieser Ausnahmeregelung darf „ein einziges Unternehmen“ unabhängig von der Unternehmensgröße und dem Ort der Projektrealisierung innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren Förderungen bis derzeit max. 300.000 Euro pro Mitgliedsstaat erhalten. Dieser Betrag umfasst alle Arten von öffentlichen Beihilfen, die als „De-minimis“-Beihilfe gewährt werden und berührt nicht die Möglichkeit, dass die Empfängerin/der Empfänger aufgrund von der Kommission genehmigter Regelungen andere Beihilfen erhält. Bei Überschreitung der Grenze von 300.000 Euro kommt es zu einer aliquoten Reduzierung der Förderung.

Die Förderungswerberin/Der Förderungswerber ist verpflichtet, sämtliche „De-minimis“-Beihilfen, die ihr/ihm und mit ihr/ihm verflochtenen Unternehmen während der letzten 3 Jahre genehmigt oder ausbezahlt wurden, sowie alle zum Zeitpunkt der Antragstellung bei anderen Förderungsstellen beantragten Förderungen vollständig bekannt zu geben. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Projekte bzw. Unternehmen in jenen Wirtschaftsbereichen, für die keine „De-minimis“-Beihilfen gewährt werden dürfen.

Weitere FAQ zum Thema