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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.2 Förderungsfähige Projekte sowie Förderungsarten und -intensität

Was wird im Rahmen eines Digitalisierungs-Projekts gefördert?

Förderfähig sind aktivierbare oder als geringwertige Wirtschaftsgüter verbuchte Neuinvestitionen. Dazu zählen diese Maßnahmen:

  • Digitalisierung von Produktionsprozessen (z. B. ERP-System bzw. Erweiterung um neue Module)
  • Digitalisierung von Vertriebsprozessen (z. B. CRM-System inkl. Schnittstellenanbindung, digitale Buchungsplattform bzw. Kundenportal)
  • Digitalisierung von innerbetrieblichen Prozessen (z. B. digitales Zeiterfassungssystem bzw. Erweiterung um neue Module, digitale Beschaffungssysteme, digitale Projektmanagementtools, digitale Dokumentenmanagementsysteme)
  • Digitalisierung von Marketingprozessen (z. B. erstmalige Erstellung einer Website und/oder eines Online-Shops, Integration E-Payment (die Adaptierung einer/eines bestehenden Website/Online-Shops ist nur in Verbindung mit einer Prozessdigitalisierung möglich), Design und Programmierung einer App, erstmalige Produktion und Schaltung von Webvideos, erstmalige Social-Media-Kampagnen (maximal 12 Monate Laufzeit), erstmalige Präsenz auf Online-Vermarktungsplattformen (einmal je Plattform)

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