Wann kann ich die Investitionen tätigen?
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden. Wir können nur jene Kosten fördern, die NACH dem Einlangen Ihres Antrags entstehen. Das heißt mit Abschicken Ihres Antrags über das Förderungsportal können Sie bereits eigenverantwortlich mit der Umsetzung des Projekts beginnen und die Investitionen tätigen.
Sollten Sie die Investition von einer Förderungszusage abhängig machen und unsicher sein, ob Ihr Unternehmen und/oder Ihr Projekt alle Kriterien erfüllen, warten Sie bis wir Ihren Antrag bearbeitet und so bald wie möglich nach unseren verbindlichen Richtlinien entschieden haben und Sie eine Portalnachricht von uns erhalten.
Weitere FAQ zum Thema
2. Fragen zur Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation
2.4 Projektumsetzung
Sollte sich im Rahmen der Projektumsetzung hinsichtlich Inhalt, Kosten oder Dauer etwas verändern, bitte informieren Sie uns über das Förderungsportal mittels einer Portalnachricht – bitte niemals per E-Mail!