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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.1 Zielgruppe

Welche Voraussetzungen muss die Förderungswerberin/der Förderungswerber erfüllen?

  • Das Unternehmen ist den Bereichen Handel, Gewerbe und Handwerk sowie Dienstleistungen zuzuordnen.
  • Das Unternehmen zeichnet sich durch Dienstleistungen und Güter für EndverbraucherInnen (= PrivatkundInnen, die die Ware nicht weiterverkaufen bzw. gewerblich verwenden) aus.
  • Kriterium ist, dass mehr als die Hälfte des Umsatzes mit PrivatkundInnen erwirtschaftet wird. Dieser Umstand muss bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsantrags gegeben sein.
  • Das Unternehmen muss Güter und/oder Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs anbieten. Zusätzlich stellt ein Vertrieb ohne stationärem Geschäftslokal oder ausschließlich über das Internet keine Nahversorgung dar.
  • Das Unternehmen muss als Kleinstunternehmen gemäß der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen eingestuft werden können. Ausnahme: Klassischer Nahversorgungsbetrieb (dazu zählen Bäckerei, Konditorei, Fleischerei
    und Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment); für diesen gelten die Kriterien der Kleinunternehmen gemäß der oben genannten Empfehlung der EU-Kommission.
  • Zum Zeitpunkt der Abrechnung darf die Unternehmerin/der Unternehmer neben der selbstständigen Tätigkeit keiner unselbstständigen Beschäftigung nachgehen, die über das Maß der Geringfügigkeit hinausgeht.

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