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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.1 Zielgruppe

Welche Voraussetzungen muss die Förderungswerberin/der Förderungswerber erfüllen?

  • Das Unternehmen ist den Bereichen Handel, Gewerbe und Handwerk sowie Dienstleistungen zuzuordnen.
  • Das Unternehmen zeichnet sich durch Dienstleistungen und Güter für EndverbraucherInnen (= Privatkundinnen/Privatkunden, einer Ware, die diese nicht erwerben, um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) aus.
  • Kriterium ist, dass mehr als die Hälfte der in Rechnung gestellten Leistungen für Privatkundinnen/Privatkunden (Kundinnen und Kunden einer Ware, die diese nicht erwerben, um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erbracht werden. Dieses Kriterium muss bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsantrags erfüllt sein.
  • Das Unternehmen muss Güter und/oder Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs anbieten. Zusätzlich stellt ein Vertrieb ohne stationärem Geschäftslokal oder ausschließlich über das Internet keine Nahversorgung dar.
  • Das Unternehmen muss als Kleinstunternehmen gemäß der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen eingestuft werden können. Ausnahme: Klassischer Nahversorgungsbetrieb (dazu zählen Bäckerei, Konditorei, Fleischerei
    und Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment); für diesen gelten die Kriterien der Kleinunternehmen gemäß der oben genannten Empfehlung der EU-Kommission.
  • Zum Zeitpunkt der Abrechnung darf die Unternehmerin/der Unternehmer neben der selbstständigen Tätigkeit keiner unselbstständigen Beschäftigung nachgehen, die über das Maß der Geringfügigkeit hinausgeht.

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