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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.2 Förderungsfähige Projekte sowie Förderungsarten und -intensität

Auf welchem Richtlinientatbestand und beihilfenrechtlichen Grundlage beruht die Förderung?

Die Förderung erfolgt auf Basis der Förderungsprogramme B.5 oder B.20 der Richtlinie für die Steirische Wirtschaftsförderung. Als beihilferechtliche Grundlage wird die „De-minimis“-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 2023/2831, ABl. der EU L 352/1 vom 15.12.2023 i.d.g.F.) oder Art. 17 AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014, ABl. der EU L 187/1 vom 26.06.2014 i.d.g.F.) herangezogen. Eine konkrete beihilferechtliche Beurteilung wird im Zuge der Detailprüfung des Projektes vorgenommen.

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