Welche Finanzierung muss nachgewiesen werden?
Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein. Grundsätzlich müssen mindestens 25 % des förderbaren Projektvolumens bei Projekten, die den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, in Form von Eigenmitteln, Eigenleistungen bzw. nicht geförderten Fremdmitteln aufgebracht werden.
Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss durch geeignete Unterlagen belegt werden können. An der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, der Beachtung einschlägiger Vorschriften sowie an den zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Fähigkeiten der Förderungswerberin/des Förderungswerbers dürfen keine Zweifel bestehen. Ist diese/r eine juristische Person, müssen diese Erfordernisse von dessen Organen erfüllt werden.
Weitere FAQ zum Thema
2. Fragen zur Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation
2.3 Antragstellung
Förderungsanträge können direkt durch die Förderungswerberin/den Förderungswerber über das Förderungsportal der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG (www.portal.sfg.at) eingebracht werden.
Ja, der Zugang zum Förderungsportal ist ausschließlich über Bürgerkarten-Signatur (Handy oder Karte) möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Aktivierung über FinanzOnline (Link: https://www.buergerkarte.at/anleitungen/Handy-Signatur-Aktivierung-Finanz-Online.pdf). Oder Sie kommen einfach bei uns vorbei! Dann machen wir Ihr Handy zur Bürgerkarte. Schicken Sie uns dazu vorher bitte ein kurzes E-Mail an buergerkarte@sfg.at.
Das Datum des Eingangs des Förderungsantrags bei der Förderungsstelle gilt als Anrechnungsstichtag. Erst ab diesem Tag können Projektkosten berücksichtigt werden. Daher müssen Förderungsanträge unbedingt vor Projektbeginn bei der Förderungsstelle eingereicht werden. Als Projektbeginn gelten Lieferungen, Leistungen, Rechnungslegung und Zahlungen sowie Anzahlungen.
- Bei Investitionsprojekten ist folgende Antragsart auszuwählen: Lebens!Nah – Investitionskostenzuschuss.
- Bei Online-Marketing-Projekten ist folgende Antragsart auszuwählen: Lebens!Nah – Online-Marketingkostenzuschuss.
Da die Förderungsaktion im Antrag nicht mehr umgestellt werden kann, muss der Antrag neu verfasst werden.
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihren Förderungsantrag über die Schaltfläche „Berechtigungen“! So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der zehn Tage gültig ist. Nur über „Einlösen“ dieses Links innerhalb der zehn Tage mit ihrer eigenen Bürgerkarten-Signatur gelangen sie zum Antrag. Zugriffsberechtigte Personen können dann den Förderungsantrag zeitlich unbegrenzt bearbeiten. Bitte nutzen Sie diese Funktion umsichtig und denken Sie daran, vergebene Berechtigungen wieder zu entziehen, wenn Personen keinen Einblick mehr in die Projektdaten haben sollten.
Ihr Antrag wird geprüft. Der aktuelle Projektstatus ist im Förderungsportal unter „Status“ ersichtlich. Sobald Ihr Antrag fertig bearbeitet wurde und gegebenenfalls Rückfragen auftreten, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Information, dass eine Nachricht am Förderungsportal für Sie eingelangt ist.
Im Normalfall schicken Sie uns fehlende Dateien oder Texte direkt am Portal im Bereich „Unterlagen und fehlende Informationen“ – bitte niemals per E-Mail!
Unter Umständen brauchen wir Informationen in strukturierter Form von Ihnen, während wir Ihren Antrag prüfen. Dann haben Sie die Möglichkeit, uns eine so genannte „Nachreichung“ zu schicken. Sie finden dann Ihr Projekt in der Navigation auch unter dem Punkt „Nachreichungen“. Sie können hier Ihr Antragsformular erneut bearbeiten. Ganz wichtig: Sie ändern damit natürlich nicht Ihren ursprünglichen Antrag, sondern liefern uns in strukturierter Form Informationen nach. Gehen Sie dazu analog vor wie beim Antrag: Ändern Sie Ihre Daten, akzeptieren Sie die Zustimmungserklärung im Bereich „Zustimmungserklärung und Antrag abschließen“ und finalisieren Sie den Prozess per Button. Danach finden Sie den neuen Bereich „Nachreichung signieren und senden“ vor. Hier muss wieder signiert werden. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Im Bereich „Antrag und Nachreichungen“ Ihres Projekts unter dem Navigationspunkt „Anträge und Projekte“ finden Sie den ursprünglichen Antrag sowie alle Nachreichungen samt Beilagen als PDF-Dokumente in übersichtlicher Form.
Die Laufzeit dieser Förderungsaktion erstreckt sich – vorbehaltlich einer vorzeitigen Revision – bis 31.12.2023.
Ihr Antrag wird geprüft und wir entscheiden so bald wie möglich nach unseren verbindlichen Richtlinien. Eine Rückmeldung erfolgt via Portalnachricht an Sie.