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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.3 Antragstellung

Welche Finanzierung muss nachgewiesen werden?

Die Gesamtfinanzierung des Projektes muss sichergestellt sein. Grundsätzlich müssen mindestens 25 % des förderbaren Projektvolumens bei Projekten, die den wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, in Form von Eigenmitteln, Eigenleistungen bzw. nicht geförderten Fremdmitteln aufgebracht werden.

Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens muss durch geeignete Unterlagen belegt werden können. An der ordnungsgemäßen Geschäftsführung, der Beachtung einschlägiger Vorschriften sowie an den zur Durchführung des Vorhabens erforderlichen Fähigkeiten der Förderungswerberin/des Förderungswerbers dürfen keine Zweifel bestehen. Ist diese/r eine juristische Person, müssen diese Erfordernisse von dessen Organen erfüllt werden.

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