Das Förderungsportal der SFG
Unser Portal ist Ihr sicherer Assistent für das Einreichen, Organisieren und Archivieren Ihrer SFG-Förderungen

- Reichen Sie Anträge online ein und rechnen Sie Ihr Projekt online ab.
- Managen Sie Ihre Vorhaben inklusive des gesamten Schriftverkehrs direkt auf unserem Portal – schlank und übersichtlich.
- Unterschreiben Sie Ihre Dokumente elektronisch.
- Arbeiten Sie im Team, indem Sie andere Personen auf Ihre Projekte berechtigen.
Einfacher Login mit Bürgerkarte ohne eigenes Passwort
Ihr Zugang zum Förderungsportal ist ganz einfach: Alles, was Sie brauchen, ist ein Handy oder eine Karte mit Bürgerkarten-Funktion. Dann kann ́s losgehen.
Sie haben noch keine Bürgerkarte? Kein Problem! Auch die SFG schaltet Ihnen gerne den Zugang in einem persönlichen Beratungstermin kostenlos frei. Schicken Sie uns einfach ein kurzes E-Mail an buergerkarte@sfg.at!
Detaillierte Informationen zur Bürgerkarte erhalten Sie hier.
Zum Login
Unterstützung auf Ihrem Weg durch das Antragsformular
Nach wie vor benötigen wir viele Informationen von Ihnen, um uns ein Bild von Ihrem Projekt machen zu können. Und wir wissen, dass das aufwändig ist. Die gute Nachricht: Das Portal unterstützt Sie dabei durch intelligente Funktionen, füllt Felder zu Ihrem Unternehmen automatisch aus und zeigt Ihnen Eingabefehler auf, sodass Sie eigentlich nichts falsch machen können.
Zusätzlich nehmen unsere FörderungsmanagerInnen gerne Ihren Anruf entgegen und gehen mit Ihnen die ersten Schritte.
FörderungsmanagerIn anrufen
Immer informiert, immer im Bild
Das Förderungsportal zeigt Ihnen den aktuellen Status sowie die wichtigsten Termine und Eckdaten Ihres Förderungsprojekts. So behalten Sie den Überblick. Es informiert Sie per E-Mail über neue Portalnachrichten. Dokumente, die wir Ihnen zum Signieren schicken, unterschreiben Sie einfach elektronisch und schicken sie per Mausklick zurück.

Arbeiten im Team
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihr Förderungsprojekt und arbeiten Sie so mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, Ihrer Finanzabteilung, Ihrer Hausbank oder Ihrem Beratungsunternehmen zusammen!

FAQ
1. Technische und organisatorische Fragen
Problemlos ist die Benutzung mit den aktuellen Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox und Apple Safari, sowie mit Microsoft Edge und Microsoft Internet Explorer (Version 10.0 oder höher). Das Förderungsportal ist responsive und damit mit allen Endgeräten, vom Desktop über Tablet bis zum Smartphone bedienbar.
Bis auf die Förderungsaktion „Qualifizierungsoffensive Bau“ erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das Förderungsportal www.portal.sfg.at. Förderungsanträge im Word- oder Excel-Format sind nicht mehr möglich; alte Anträge in Office-Formaten sind ungültig.
Ja – der Zugang zum Portal ist ausschließlich über Bürgerkarten-Signatur (Handy oder Karte) möglich.
Wir empfehlen Ihnen die Aktivierung über FinanzOnline. Oder Sie kommen einfach bei uns vorbei! Dann machen wir Ihr Handy zur Bürgerkarte. Schicken Sie uns dazu vorher bitte ein kurzes E-Mail an buergerkarte@sfg.at. Wir melden uns verlässlich bei Ihnen. Weitere Informationen zur Bürgerkarte erhalten Sie hier.
Ja – in den BenutzerInneneinstellungen. Dorthin gelangen Sie durch Anklicken der E-Mailadresse ganz rechts oben.
2. Fragen zum Antrag
- Klicken Sie auf die Fragezeichen-Symbole bei einzelnen Feldern, um zu mehr Informationen zu gelangen!
- Fehler bei der Eingabe in Formularen zeigt Ihnen das Förderungsportal an, wenn Sie auf den Button „Eingaben prüfen und speichern“ klicken. Zum einen sehen Sie Fehleingaben ganz oben im Formular und können von dort aus direkt zu Fehlern navigieren, zum anderen sind auch die einzelnen Felder entsprechend gekennzeichnet.
- Zahlen zu Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern müssen Sie vollständig erfassen – geben Sie gegebenenfalls jeweils den Wert „0“ ein!
- Erfassen Sie ÖNACE-Branchen, indem Sie beginnen, die Branchenbezeichnung oder den ÖNACE-Code zu tippen! Damit schränken Sie auf mögliche Branchen ein.
- Je nach Rechtsform und der Eigenschaft „noch nicht gegründet“ müssen Sie unterschiedliche Identifikationsmerkmale erfassen – unter Umständen kennen Sie nicht alle davon (z. B. „Ordnungsnummer im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)“) – es sind aber auch nicht alle Felder in diesem Bereich immer verpflichtend einzugeben. Klicken Sie auf den Button „Eingaben prüfen und speichern“, um zu erfahren, ob Ihnen Pflichtfelder fehlen! Zumindest das Feld „Geburtsdatum der den Antrag einbringenden Person“ müssen Sie erfassen, wenn Sie über kein anderes der möglichen Identifikationsmerkmale verfügen – gemeint ist hier Ihr eigenes Geburtsdatum.
- Erfassen Sie im Bereich „2. Größeneinstufung“ geplante Daten, falls Sie noch nicht gegründet haben!
- Manchmal sind Beilagen verpflichtend – Sie müssen dann hier jedenfalls Dokumente hochladen, um den elektronischen Antrag zu vervollständigen. Bei anderen Beilagen können Sie wählen, ob Sie sie gleich hochladen wollen oder später nachbringen. Manchmal können Sie auch den Eintrag „nicht relevant“ wählen, weil die Beilage in Ihrem speziellen Fall nicht zutreffend ist.
Sie können leider die Förderungsaktion im Antrag nicht mehr umstellen, sondern müssen den Antrag neu erfassen.
Ja – haben Sie die Zustimmungserklärung im Bereich „Zustimmungserklärung und Antrag abschließen“ akzeptiert und per Button Ihren Antrag abgeschlossen, finden Sie im Antrag den neuen Bereich „Antrag signieren und senden“ vor. Dort gibt es auch einen Button „Erneut bearbeiten“, mit dem Sie Ihren Antrag wieder öffnen können. Das bereits fertiggestellte Antrags-PDF wird dann verworfen und Sie müssen den Antrag nach Ihren Änderungen erneut im Bereich „Zustimmungserklärung und Antrag abschließen“ finalisieren. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Das ist abhängig von der Unterschriftenregelung bzw. den Vollmachtsverhältnissen, die in Ihrem Unternehmen gelten. Senden Sie Ihren Antrag mittels Bürgerkarten-Zugang direkt über das Portal ab, muss vorher mindestens eine zeichnungsberechtigte Person elektronisch signieren. Es muss dabei nicht jene Person elektronisch signieren, die den Antrag ausfüllt und absendet. Berechtigen Sie zeichnungsberechtigte Personen mittels Button „Berechtigungen“ auf den Antrag!
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihren Förderungsantrag über die Schaltfläche „Berechtigungen“! So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der zehn Tage gültig ist. Nur über „Einlösen“ dieses Links innerhalb der zehn Tage mit ihrer eigenen Bürgerkarten-Signatur gelangen sie zum Antrag. Zugriffsberechtigte Personen können dann den Förderungsantrag zeitlich unbegrenzt bearbeiten. Bitte nutzen Sie diese Funktion umsichtig und denken Sie daran, vergebene Berechtigungen wieder zu entziehen, wenn Personen keinen Einblick mehr in die Projektdaten haben sollten.
Nein – Sie müssen Ihren Antrag über das Portal einbringen. Die SFG akzeptiert keine Anträge, die über E-Mail oder Post einlangen.
Der Zeitpunkt des Absendens des Antrags legt das offizielle Antragsdatum fest. Ganz wichtig: Es reicht nicht, dass Sie den Antrag am Portal elektronisch signieren, Sie müssen ihn auch mit dem Button „senden an SFG“ abschicken. Wir kommunizieren in weiterer Folge über Portalnachrichten miteinander und schicken Ihnen wichtige Informationen und Dokumente per Nachricht; auch Sie nutzen bitte das Portal und schicken uns keine E-Mails an personengebundene E-Mailadressen. Nur so können wir Ihr Vorhaben schnell und effektiv unterstützen. Wir informieren Sie in weiterer Folge per E-Mail über jede neue Nachricht, die wir Ihnen aufs Portal stellen. In diesen E-Mails finden Sie aus Sicherheitsgründen keinerlei Information über den Inhalt der eigentlichen Portalnachrichten. Auch wenn sich wichtige Daten im Bereich „Projektdaten“ ändern, erhalten Sie E-Mail-Post von uns. Auf diese Weise wickeln wir das gesamte Projekt und auch die Abrechnung ab.
3. Fragen rund um die weitere Projektabwicklung
Ganz wichtig: Sie müssen die Berechtigung mit dem Link aus dem E-Mail, das Sie bekommen haben, aktivieren, den Link also „einlösen“. Selbst wenn Sie schon als User am Portal arbeiten, sehen Sie aus Sicherheitsgründen Projekte, auf die Sie berechtigt werden, erst ab diesem Zeitpunkt.
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihr Förderungsprojekt über die Schaltfläche „Berechtigungen“! So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der zehn Tage gültig ist. Nur über „Einlösen“ dieses Links innerhalb der zehn Tage mit ihrer eigenen Bürgerkarten-Signatur gelangen sie zum Projekt. Zugriffsberechtigte Personen können dann alle Dokumente und Nachrichten zu diesem Förderungsprojekt einsehen – auch nach Abschluss des Projekts. Außerdem können sie das Projekt weiter bearbeiten und erhalten Info-Mails über Änderungen der Daten, neue Portal-Nachrichten und neue bzw. entzogene Berechtigungen. Bitte nutzen Sie diese Funktion umsichtig und denken Sie daran, vergebene Berechtigungen wieder zu entziehen, wenn Personen keinen Einblick mehr in die Projektdaten haben sollten.
Im Normalfall schicken Sie uns fehlende Dateien direkt am Portal im Bereich „Unterlagen“ und fehlende Informationen über Portalnachrichten – bitte niemals per E-Mail!
Unter Umständen brauchen wir Informationen in strukturierter Form von Ihnen, während wir Ihren Antrag prüfen. Dann haben Sie die Möglichkeit, uns eine so genannte „Nachreichung“ zu schicken. Sie finden dann Ihr Projekt in der Navigation auch unter dem Punkt „Nachreichungen“. Sie können hier Ihr Antragsformular erneut bearbeiten. Ganz wichtig: Sie ändern damit natürlich nicht Ihren ursprünglichen Antrag, sondern liefern uns in strukturierter Form Informationen nach. Gehen Sie dazu analog vor wie beim Antrag: Ändern Sie Ihre Daten, akzeptieren Sie die Zustimmungserklärung im Bereich „Zustimmungserklärung und Antrag abschließen“ und finalisieren Sie den Prozess per Button. Danach finden Sie den neuen Bereich „Nachreichung signieren und senden“ vor. Hier muss wieder signiert werden. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Im Bereich „Antrag und Nachreichungen“ Ihres Projekts unter dem Navigationspunkt „Anträge und Projekte“ finden Sie den ursprünglichen Antrag sowie alle Nachreichungen samt Beilagen als PDF-Dokumente in übersichtlicher Form.
Ja. Wie Sie Ihr Projekt abrechnen, erfahren Sie im Bereich „Abrechnungen“. Entweder wir haben hier Formulare für Sie vorgesehen, in denen Sie dann bitte Ihre angefallenen Kosten dokumentieren (Details dazu, wie Sie vorgehen, finden Sie in der Abrechnungs-Checkliste, die wir Ihnen schicken) – oder aber Sie schicken uns Ihre Abrechnungsunterlagen wie Verwendungsnachweis, Kostenaufstellung, Belegverzeichnis, gescannte Rechnungen bzw. Zahlungsbelege etc. in Form von Portalnachrichten. Bei größeren Datenmengen hängen Sie einfach gezippte Dateien an Ihre Portalnachrichten an. Ganz wichtig: Vergeben Sie aussagekräftige Dateinamen für Ihre gescannten Dateianlagen wie z.B. Rechnungen. So können wir sie eindeutig den geförderten Kostenpositionen zurechnen.
Bitte schicken Sie keine E-Mails an personengebundene E-Mailadressen!
Bevor Sie eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter verlässt, muss sie/er über die „Berechtigungen“ einer anderen Person den Zugang zum Antrag/Projekt gewähren. Diese Person kann dann die Zugriffsberechtigung jener Person löschen, die das Unternehmen verlässt.
Wir informieren Sie per E-Mail über jede neue Nachricht, die wir Ihnen aufs Portal stellen. Auch wenn sich wichtige Daten im Bereich „Projektdaten“ ändern, erhalten Sie E-Mail-Post von uns. Wichtig zu wissen: In diesen E-Mails finden Sie aus Sicherheitsgründen keinerlei Information über den Inhalt der eigentlichen Portalnachrichten.
Die zentrale Stelle des Informationsaustauschs ist der Bereich „Unterlagen“:
- Wenn wir Unterlagen von Ihnen nachfordern, finden Sie diese im Bereich „Unterlagen“ zum Upload vor. Sehen Sie dort ein i-Symbol? Dann bekommen Sie per Klick weitere wichtige Informationen. In der Spalte „FÄLLIG BIS“ sehen Sie, bis wann Sie uns die Informationen spätestens schicken müssen. Laden Sie hier je Zeile ein oder auch mehrere Dateien hoch. Manche Dateien müssen Sie vor dem Abschicken elektronisch signieren. Tun Sie das bitte über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich. Nach der ersten Signatur ist in der Zeile ein Senden-Button sichtbar. Wenn Sie hier klicken, landet die Unterlage unmittelbar bei uns.
- Manche Dokumente schicken wir Ihnen, damit Sie sie elektronisch signieren können – etwa Ihren Förderungsvertrag. Sie können hier keine Dateien hochladen. Nutzen Sie einfach die Signaturfunktion des Portals. Tun Sie das bitte über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich. Nach der ersten Signatur ist in der Zeile ein Senden-Button sichtbar. Mit diesem Button schicken Sie uns solche Dateien unmittelbar über das Portal zurück.
- Wenn wir strukturierte Informationen von Ihnen brauchen, schicken wir Ihnen ein Formular, das Sie ebenfalls im Bereich „Unterlagen“ finden. Sehen Sie dort ein i-Symbol? Dann finden Sie per Klick dahinter weitere wichtige Informationen. In der Spalte „FÄLLIG BIS“ sehen Sie, bis wann Sie uns die Informationen spätestens schicken müssen.In der Spalte „FORMULAR“ finden Sie ein Formular-Symbol. Mit Klick auf das Symbol öffnet sich das Formular. Erfassen Sie hier bitte die entsprechenden Informationen. Sie müssen nicht alles auf einmal ausfüllen, sondern können den aktuellen Stand auch speichern, um später fortzufahren. Auf Basis Ihrer Eingaben können Sie hier jederzeit ein PDF-Dokument erstellen.Klicken Sie auf den Button „Formular abschließen“, erzeugt das Förderungsportal ein finales PDF-Dokument. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Formular nicht mehr bearbeitet. Sind Ihre Informationen doch noch nicht korrekt? Dann löschen Sie das PDF-Dokument mit Klick auf das Lösch-Symbol. Damit wird wieder jener Stand des Formulars aktiv, den Sie vor dem Abschließen hatten.Manche Formulare müssen Sie vor dem Abschicken elektronisch signieren. Tun Sie das bitte über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich. Nach der ersten Signatur ist in der Zeile ein Senden-Button sichtbar. Wenn Sie hier klicken, landet die Unterlage unmittelbar bei uns.
Über den Button „Alle senden“ können Sie auch mehrere Unterlagen, Dokumente und Formulare auf einmal an uns abschicken.
Strukturierte Informationen zu Ihrem Antrag fordern wir manchmal auch über eine so genannte „Nachreichung“ nach. Alles Wissenswerte über Nachreichungen finden Sie in der FAQ „Die SFG fordert Informationen oder Unterlagen zum Antrag nach – wie gehe ich vor?“.
Wie Sie Ihr Projekt über das Portal abrechnen, erfahren Sie in der FAQ „Muss ich auch die Abrechnungsunterlagen über das Portal schicken?“
Einige Dokumente, die Sie über das Portal an die SFG schicken, verlangen verpflichtend eine elektronische Signatur; jedenfalls müssen der Antrag und – sollte sie von Ihrer Steuerberatung unterschrieben werden müssen – die Darstellung der wirtschaftlichen Situation mindestens eine elektronische Signatur aufweisen – auch einzelne Unterlagen, Dokumente und Formulare, die Sie im Bereich „Unterlagen“ finden. Sie signieren hier über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich. Nach der ersten Signatur ist in der Zeile ein Senden-Button sichtbar. Über den Button „Alle senden“ können Sie auch mehrere Unterlagen, Dokumente und Formulare auf einmal an uns senden.
Im Rahmen der Förderungsabwicklung werden wichtige Dokumente von der SFG elektronisch signiert. Die Signaturen befinden sich dabei elektronisch eingebettet in den Dokumenten, sind auf den Dokumenten selbst aber nicht ersichtlich.
Durch die positive Prüfung eines in elektronischer Form vorliegenden, von der SFG elektronisch signierten Dokuments, wird eindeutig nachgewiesen:
- Das Dokument wurde nach der Signatur nicht verändert (Integrität).
- Das Dokument wurde von zeichnungsberechtigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der SFG gültig signiert (Authentizität).
Die Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (https://www.rtr.at/), die Regulierungsbehörde für den österreichischen Telekommunikationsmarkt, stellt als Aufsichtsstelle nach dem Signaturgesetz ein Online-Signaturprüfungs-Service zur Verfügung. Hier können Sie ein elektronisch zugestelltes, signiertes Dokument hochladen und die Echtheit der im Dokument eingebetteten, elektronischen Signaturen prüfen: https://www.signaturpruefung.gv.at
Nach erfolgreicher Durchführung der Signatur-Prüfung wird die Gültigkeit der elektronischen Signatur angezeigt und Sie können einen detaillierten Prüfbericht herunterladen:
Achtung: Teilweise zeigen Ihnen Adobe-Produkte bzw. andere Software-Systeme zum Erstellen oder Lesen von PDF-Dokumenten fälschlicherweise Signaturen der SFG als ungültig an.
4. Fragen rund um das Erfassen von Daten von Kundinnen und Kunden
Ja, das können und sollen Sie gerne tun! Wählen Sie im Menü links „KundInnendaten“, ändern Sie die Daten und klicken Sie auf „Eingaben prüfen und speichern“. So gelangen Ihre Daten zum einen von diesem Zeitpunkt an in all Ihre neuen Anträge, zum anderen aber auch in unsere Systeme. Wundern Sie sich nicht: Auch Stammdaten, die wir in unseren Systemen ändern, sehen Sie als Daten zu Kundinnen und Kunden am Portal. Es gibt nur einen Datenbestand. Das Förderungsportal ist also Ihre Brille auf unsere internen Systeme.
Jetzt loslegen
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Durchstarten mit Ihren Projekten!
Das Team der SFG