icon-arrowicon-closeicon-hamburgericon-search
2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.3 Antragstellung

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Das Datum des Eingangs des Förderungsantrags bei der Förderungsstelle gilt als Anrech­nungsstichtag. Erst ab diesem Tag können Projektkosten berücksichtigt werden. Daher müssen Förderungsanträge unbedingt vor Projektbeginn bei der Förderungsstelle eingereicht werden. Als Projektbeginn gelten Lieferungen, Leistungen, Rechnungslegung und Zahlungen sowie Anzahlungen.

Weitere FAQ zum Thema