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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.2 Förderungsfähige Projekte sowie Förderungsarten und -intensität

Können mobile Verkaufsläden bei Investitionsprojekten gefördert werden?

Ja, wenn der mobile Verkaufsladen (Zugfahrzeug nur anrechenbar, wenn fix mit dem Aufbau verbunden und Erstzulassung) den Verkauf von Lebensmitteln unterstützt bzw. ermöglicht (z.B. eigene Kassa, Kühlanlage, Verkaufsvorrichtung, etc.). Dabei muss allerdings das Sortiment über die Produkte der Eigenerzeugung hinausreichen und auch Grundnahrungsmittel enthalten. Transportfahrzeuge für reine Lieferungen (z.B. Zustellservice von Bäckern oder Fleischern) sowie Imbisswägen fallen nicht unter mobile Verkaufsläden und können daher nicht gefördert werden.

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