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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.1 Zielgruppe

Kann die Förderung von Unternehmen aller Branchen beantragt werden

Nein. Das Unternehmen ist den Bereichen Handel, Gewerbe und Handwerk oder Dienstleistungen zuzuordnen und zeichnet sich durch Dienstleistungen und Güter für EndverbraucherInnen (= Privatkundinnen/Privatkunden, einer Ware, die diese nicht erwerben, um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) aus.

Kriterium ist, dass mehr als die Hälfte der in Rechnung gestellten Leistungen für Privatkundinnen/Privatkunden (Kundinnen und Kunden einer Ware, die diese nicht erwerben, um sie zu bearbeiten, weiterzuverkaufen oder gewerblich zu verwenden) erbracht werden. Dieses Kriterium muss bereits zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderungsantrags erfüllt sein.

Das Unternehmen muss Güter und/oder Dienstleistungen des alltäglichen Bedarfs anbieten. Zusätzlich stellt ein Vertrieb ohne stationärem Geschäftslokal oder ausschließlich über das Internet keine Nahversorgung dar.

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