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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.1 Zielgruppe

Kann die Förderung von Unternehmen aller Größen beantragt werden?

Nein. Das Unternehmen muss als Kleinstunternehmen gemäß der Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen eingestuft werden können. Ausnahme: Klassischer Nahversorgungsbetrieb (dazu zählen Bäckerei, Konditorei, Fleischerei und
Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment); für diesen gelten die Kriterien der Kleinunternehmen gemäß der oben genannten Empfehlung der EU-Kommission.

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