Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?
Die Förderung wird erst nach Projektende ausbezahlt unter der Voraussetzung, dass alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt im Regelfall auf einmal nach Beendigung des Gesamtprojektes und Erbringung eines Nachweises über die Mittelverwendung sowie Erfüllung allfälliger Förderungsbedingungen. Dies bedeutet, dass jede projektbezogene Rechnung vollständig bezahlt worden sein muss. Gefördert werden die bezahlten Nettobeträge (nach Abzug allfälliger Skonti, Gutschriften, Rabatte und Reduktionen). Die Rechnungen müssen auf die Förderungswerberin/den Förderungswerber lauten und auch von dieser/diesem bezahlt worden sein. Gegenverrechnungen werden als Zahlungsnachweis nicht akzeptiert, ein vollständiger Zahlungsfluss ist jedenfalls nachzuweisen. Barzahlungen werden nur bis max. 5.000 Euro anerkannt – darüber hinausgehende Rechnungsbeträge müssen unbar (z.B. Überweisung) gezahlt werden. Rechnungen, deren Gesamtbetrag weniger als 100 Euro netto beträgt, sind nicht förderbar. Pauschalrechnungen sind nicht förderbar, da die Leistungsinhalte auf der Rechnung ersichtlich sein müssen.
Weitere FAQ zum Thema
2. Fragen zur Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation
2.5 Abrechnung und Auszahlung
Mit der Förderungszusage übermitteln wir Ihnen über das Förderungsportal auch eine Abrechnungs-Checkliste, in der Sie alle notwendigen Informationen zur Abrechnung und Auszahlung der Förderung finden.
Wie Sie Ihr Projekt abrechnen, erfahren Sie am Förderungsportal im Bereich „Abrechnungen“. Wir haben hier Formulare für Sie vorgesehen, in denen Sie dann bitte Ihre angefallenen Kosten dokumentieren. Details dazu, wie Sie vorgehen, finden Sie in der Abrechnungs-Checkliste, die wir Ihnen schicken.
Bitte übermitteln Sie uns die Abrechnungsunterlagen direkt über das Förderungsportal und schicken Sie uns kein E-Mail.