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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.5 Abrechnung und Auszahlung

Wann erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Förderung wird erst nach Projektende ausbezahlt unter der Voraussetzung, dass alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt im Regelfall auf einmal nach Beendigung des Gesamtprojektes und Erbringung eines Nachweises über die Mittelverwendung sowie Erfüllung allfälliger Förderungsbedingungen. Dies bedeutet, dass jede projektbezogene Rechnung vollständig bezahlt worden sein muss. Gefördert werden die bezahlten Nettobeträge (nach Abzug allfälliger Skonti, Gutschriften, Rabatte und Reduktionen). Die Rechnungen müssen auf die Förderungswerberin/den Förderungswerber lauten und auch von dieser/diesem bezahlt worden sein. Gegenverrechnungen werden als Zahlungsnachweis nicht akzeptiert, ein vollständiger Zahlungsfluss ist jedenfalls nachzuweisen. Barzahlungen werden nur bis max. 5.000 Euro anerkannt – darüber hinausgehende Rechnungsbeträge müssen unbar (z.B. Überweisung) gezahlt werden. Rechnungen, deren Gesamtbetrag weniger als 100 Euro netto beträgt, sind nicht förderbar. Pauschalrechnungen sind nicht förderbar, da die Leistungsinhalte auf der Rechnung ersichtlich sein müssen.

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