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2. Förderungsaktion Lebens!Nah – die Förderung für umfassende Nahversorgung und digitale Kommunikation2.2 Förderungsfähige Projekte sowie Förderungsarten und -intensität

Sind Rechtsgeschäfte im Naheverhältnis förderbar?

Rechtsgeschäfte mit Unternehmen oder natürlichen oder juristischen Personen, zu denen die Förderungswerberin/der Förderungswerber in einem persönlichen oder wirtschaftlichen Naheverhältnis steht, können nicht gefördert werden (z.B. gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, familiäre oder persönliche Beziehungen oder Personenidentitäten).

Die Förderungswerberin/der Förderungswerber hat über derartige Naheverhältnisse umgehend und unaufgefordert schriftlich zu informieren und alle betroffenen Rechnungen und Zahlungen bekanntzugeben.

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