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Signiert die SFG Dokumente, bevor sie mir zugestellt werden?

Im Rahmen der Abwicklung werden wichtige Dokumente von der SFG elektronisch signiert. Die Signaturen befinden sich dabei elektronisch eingebettet in den Dokumenten. Auf den Dokumenten weist das „SFG-Signatursiegel“ auf die elektronische Signatur hin:

Durch die positive Prüfung eines in elektronischer Form vorliegenden, von der SFG elektronisch signierten Dokuments, wird eindeutig nachgewiesen:

  • Das Dokument wurde nach der Signatur nicht verändert (Integrität).
  • Das Dokument wurde von zeichnungsberechtigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der SFG gültig signiert (Authentizität).

 

Die Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (https://www.rtr.at/), die Regulierungsbehörde für den österreichischen Telekommunikationsmarkt, stellt als Aufsichtsstelle nach dem Signaturgesetz ein Online-Signaturprüfungs-Service zur Verfügung. Hier können Sie ein elektronisch zugestelltes, signiertes Dokument hochladen und die Echtheit der im Dokument eingebetteten, elektronischen Signaturen prüfen: https://www.signaturpruefung.gv.at

Nach erfolgreicher Durchführung der Signatur-Prüfung wird die Gültigkeit der elektronischen Signatur angezeigt und Sie können einen detaillierten Prüfbericht herunterladen:

Achtung: Teilweise zeigen Ihnen Adobe-Produkte bzw. andere Software-Systeme zum Erstellen oder Lesen von PDF-Dokumenten fälschlicherweise Signaturen der SFG als ungültig an.

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