Die SFG fordert Informationen oder Unterlagen zum Antrag nach – wie gehe ich vor?
Im Normalfall schicken Sie uns fehlende Dateien oder Texte direkt am Portal im Bereich „Unterlagen und fehlende Informationen“ – bitte bitte niemals per E-Mail!
Unter Umständen brauchen wir Informationen in strukturierter Form von Ihnen, während wir Ihren Antrag prüfen. Dann haben Sie die Möglichkeit, uns eine so genannte „Nachreichung“ zu schicken. Klicken Sie dazu auf den Button „Nachreichung erstellen“ – etwa in der Zeitleiste gleich nach dem Öffnen Ihres Projekts. Sie finden es danach in der Navigation auch unter dem Punkt „Nachreichungen“. Sie können hier Ihr Antragsformular erneut bearbeiten. Ganz wichtig: Sie ändern damit natürlich nicht Ihren ursprünglichen Antrag, sondern liefern uns in strukturierter Form Informationen nach. Gehen Sie dazu analog vor wie beim Antrag: Ändern Sie Ihre Daten, akzeptieren Sie die Zustimmungserklärung im Bereich „Zustimmungserklärung und Antrag abschließen“ und finalisieren Sie den Prozess per Button. Danach finden Sie den neuen Bereich „Nachreichung signieren und senden“ vor. Hier muss wieder signiert werden. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Es kann sein, dass Sie im Bereich „Unterlagen und fehlende Informationen“ eine Zeit lang nach wie vor eine Zeile für fehlende Informationen sehen, obwohl Sie sie uns schon in Form der Nachreichung geschickt haben. Sie können diese Zeile ignorieren.
Im Bereich „Antrag und Nachreichungen“ Ihres Projekts unter dem Navigationspunkt „Anträge und Projekte“ finden Sie den ursprünglichen Antrag sowie alle Nachreichungen samt Beilagen als PDF-Dokumente in übersichtlicher Form.
Weitere FAQ zum Thema
1. Fragen zur Bedienung des Portals
1.2 Fragen zum Antrag
- Klicken Sie auf die Fragezeichen-Symbole bei einzelnen Feldern, um zu mehr Informationen zu gelangen!
- Übernehmen Sie Daten zur Größeneinstufung und zu De-minimis-Beihilfen aus bereits abgeschickten Anträgen mit dem Button „Daten aus letztem Antrag übernehmen“!
- Fehler bei der Eingabe in Formularen zeigt Ihnen das Portal an, wenn Sie auf den Button „Eingaben prüfen und speichern“ klicken. Zum einen sehen Sie Fehleingaben ganz oben im Formular und können von dort aus direkt zu Fehlern navigieren, zum anderen sind auch die einzelnen Felder entsprechend gekennzeichnet.
- Zahlen zu Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern müssen Sie vollständig erfassen – geben Sie gegebenenfalls jeweils den Wert „0“ ein!
- Erfassen Sie ÖNACE-Branchen, indem Sie beginnen, die Branchenbezeichnung oder den ÖNACE-Code zu tippen! Damit schränken Sie auf mögliche Branchen ein.
- Je nach Rechtsform und der Eigenschaft „noch nicht gegründet“ müssen Sie unterschiedliche Identifikationsmerkmale erfassen – unter Umständen kennen Sie nicht alle davon (z. B. „Ordnungsnummer im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)“) – es sind aber auch nicht alle Felder in diesem Bereich immer verpflichtend einzugeben. Klicken Sie auf den Button „Eingaben prüfen und speichern“, um zu erfahren, ob Ihnen Pflichtfelder fehlen! Zumindest das Feld „Geburtsdatum der den Antrag einbringenden Person“ müssen Sie erfassen, wenn Sie über kein anderes der möglichen Identifikationsmerkmale verfügen – gemeint ist hier Ihr eigenes Geburtsdatum.
- Erfassen Sie im Bereich „2. Größeneinstufung“ geplante Daten, falls Sie noch nicht gegründet haben!
- Manchmal sind Beilagen verpflichtend – Sie müssen dann hier jedenfalls Dokumente hochladen, um den elektronischen Antrag zu vervollständigen. Bei anderen Beilagen können Sie wählen, ob Sie sie gleich hochladen wollen oder später nachbringen. Manchmal können Sie auch den Eintrag „nicht relevant“ wählen, weil die Beilage in Ihrem speziellen Fall nicht zutreffend ist.
Sie können leider den Antrag nicht mehr umstellen, sondern müssen ihn neu erfassen.
Ja – haben Sie die Zustimmungserklärung im Bereich „Zustimmungserklärung und Antrag abschließen“ akzeptiert und per Button Ihren Antrag abgeschlossen, finden Sie im Antrag den neuen Bereich „Antrag signieren und senden“ vor. Dort gibt es auch einen Button „Erneut bearbeiten“, mit dem Sie Ihren Antrag wieder öffnen können. Das bereits fertiggestellte Antrags-PDF wird dann verworfen und Sie müssen den Antrag nach Ihren Änderungen erneut im Bereich „Zustimmungserklärung und Antrag abschließen“ finalisieren. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Das ist abhängig von der Unterschriftenregelung bzw. den Vollmachtsverhältnissen, die in Ihrem Unternehmen gelten. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss elektronisch signieren. Natürlich sind auch Signaturen von mehreren Personen möglich. Es muss dabei nicht jene Person elektronisch signieren, die den Antrag ausfüllt und absendet. Berechtigen Sie zeichnungsberechtigte Personen mittels Button „Berechtigungen“ auf den Antrag! Noch einfacher: Berechtigen Sie Personen direkt im Signatur-Dialog lediglich zur Signatur des Antrags-PDFs. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist. Danach können Sie den Antrag abschicken.
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihren Antrag über die Schaltfläche „Berechtigungen“! So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der zehn Tage gültig ist. Nur über „Einlösen“ dieses Links innerhalb der zehn Tage mit Ihrer eigenen Bürgerkarten-Signatur/ID Austria gelangen sie zum Antrag. Zugriffsberechtigte Personen können dann den Antrag zeitlich unbegrenzt bearbeiten. Bitte nutzen Sie diese Funktion umsichtig und denken Sie daran, vergebene Berechtigungen wieder zu entziehen, wenn Personen keinen Einblick mehr in die Projektdaten haben sollten.
Muss eine andere Person den Antrag lediglich elektronisch signieren? Dann Berechtigen Sie diese direkt im Signatur-Dialog lediglich zur Signatur des Antrags-PDFs. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und ebenfalls zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist. Danach können Sie den Antrag abschicken.
Nein – Sie müssen Ihren Antrag über das Portal einbringen. Die SFG akzeptiert keine Anträge, die über E-Mail oder Post einlangen.
Der Zeitpunkt des Absendens des Antrags legt das offizielle Antragsdatum fest. Ganz wichtig: Es reicht nicht, dass Sie den Antrag am Portal elektronisch signieren, Sie müssen ihn auch mit dem Button „senden an SFG“ abschicken. Wir kommunizieren in weiterer Folge über Portalnachrichten miteinander und schicken Ihnen wichtige Informationen und Dokumente per Nachricht; auch Sie nutzen bitte das Portal und schicken uns keine E-Mails an personengebundene E-Mailadressen. Nur so können wir Ihr Vorhaben schnell und effektiv unterstützen. Wir informieren Sie in weiterer Folge per E-Mail über jede neue Nachricht, die wir Ihnen aufs Portal stellen. In diesen E-Mails finden Sie aus Sicherheitsgründen keinerlei Information über den Inhalt der eigentlichen Portalnachrichten. Auch wenn sich wichtige Daten im Bereich „Projektdaten“ ändern, erhalten Sie E-Mail-Post von uns. Auf diese Weise wickeln wir das gesamte Projekt und auch die Abrechnung ab.