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1. Bedienung des Portals1.2 Antrag

Wer muss den Antrag elektronisch signieren?

Das ist abhängig von der Unterschriftenregelung bzw. den Vollmachtsverhältnissen, die in Ihrem Unternehmen gelten. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss elektronisch signieren. Natürlich sind auch Signaturen von mehreren Personen möglich. Es muss dabei nicht jene Person elektronisch signieren, die den Antrag ausfüllt und absendet. Berechtigen Sie zeichnungsberechtigte Personen mittels Button „Berechtigungen“ auf den Antrag! Noch einfacher: Berechtigen Sie Personen direkt im Signatur-Dialog lediglich zur Signatur des Antrags-PDFs. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist. Danach können Sie den Antrag abschicken.

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