Wie können mich andere Personen beim Erstellen meines Antrags unterstützen?
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihren Antrag über die Schaltfläche „Berechtigungen“! So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der zehn Tage gültig ist. Nur über „Einlösen“ dieses Links innerhalb der zehn Tage mit ihrer ID Austria gelangen sie zum Antrag. Zugriffsberechtigte Personen können dann den Antrag zeitlich unbegrenzt bearbeiten. Bitte nutzen Sie diese Funktion umsichtig und denken Sie daran, vergebene Berechtigungen wieder zu entziehen, wenn Personen keinen Einblick mehr in die Projektdaten haben sollten.
Muss eine andere Person den Antrag lediglich elektronisch signieren? Dann berechtigen Sie diese direkt im Signatur-Dialog lediglich zur Signatur des Antrags-PDFs. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und ebenfalls zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist. Danach können Sie den Antrag abschicken.
Weitere FAQ zum Thema
Haben Sie Probleme beim Einloggen? Versuchen Sie bitte folgendes, bevor Sie uns kontaktieren:
- Schließen Sie sämtliche offenen Browser-Fenster.
- Öffnen Sie den Browser erneut und nehmen Sie bitte genau diesen Link: https://portal.sfg.at
- Achten Sie dabei darauf, dass die Auto-Vervollständigung Ihres Browsers den Link bei der Eingabe nicht auf einen bereits gespeicherten Link umstellt.
- Drücken Sie nach dem Laden zugleich auf die Tasten „Strg“ und „F5“, um auszuschließen, dass falsche Daten aus dem Cache-Speicher geladen werden.
Konnte das Ihr Problem beheben? Falls nicht: Wichtig, um auszuschließen, dass das Problem an Ihren Signatur liegt: Versuchen Sie bitte den Test-Login auf dieser Seite:
https://eid.egiz.gv.at/id-austria-testen/
Bitte klicken Sie hier auf „Anmelden mit ID Austria“ und wählen Sie dann nochmal „Anmelden mit ID Austria“ wie auf unserem Portal. Funktioniert dieser Zugang? Falls nein, liegt das Problem mit hoher Wahrscheinlichkeit an Ihrer „ID Austria“. Wenden Sie sich in diesem Fall an die dafür eingerichtete Serviceline unter +43 50 233770.
War Ihr Test-Login erfolgreich und besteht das Problem weiterhin oder haben Sie ein anderes technisches Problem? Rufen Sie uns unter 0316/7093-999 an oder schreiben Sie uns ein E-Mail an support@sfg.at.
Fachliche Fragen beantworten Ihnen unsere MitarbeiterInnen gerne. Hier finden Sie für jede Förderungsaktion die richtige Ansprechperson.
Versuchen Sie bitte folgendes, bevor Sie uns kontaktieren:
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- Öffnen Sie den Browser erneut und nehmen Sie bitte genau diesen Link: https://portal.sfg.at
- Achten Sie dabei darauf, dass die Auto-Vervollständigung Ihres Browsers den Link bei der Eingabe nicht auf einen bereits gespeicherten Link umstellt.
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Konnte das Ihr Problem beheben? Falls nicht: Wichtig, um auszuschließen, dass das Problem an Ihren Signatur liegt: Versuchen Sie bitte den Test-Login auf dieser Seite:
https://eid.egiz.gv.at/id-austria-testen/
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War Ihr Test-Login erfolgreich und besteht das technische Problem weiterhin? Rufen Sie uns unter 0316/7093-999 an oder schreiben Sie uns ein E-Mail an support@sfg.at.
Problemlos ist die Benutzung mit den aktuellen Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und Microsoft Edge möglich. Das Portal ist responsive und damit mit allen Endgeräten, vom Desktop über Tablet bis zum Smartphone bedienbar.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über portal.sfg.at. Anträge im Word- oder Excel- oder PDF-Format sind nicht möglich.
Seit 5. Dezember 2023 ist die Anmeldung am Portal ausnahmslos über „ID Austria“ möglich. Wenn Sie bisher die Handy-Signatur verwendet haben, wird durch „Anmelden mit ID Austria“ Ihre Handy-Signatur automatisch auf die Basisversion der „ID Austria“ umgestellt. Auch wenn Sie noch nicht über eine „ID Austria“ verfügen, klicken Sie deshalb dennoch auf den Button „Anmelden mit ID Austria“! Alles zur ID Austria finden Sie unter diesem Link.
Warum die „ID Austria“?
Wir haben uns sehr intensiv mit Datensicherheit auseinandergesetzt und sind davon überzeugt, dass der Zugang zu IT-Systemen über die qualifizierte elektronische Signatur der „ID Austria“ der zurzeit beste Weg ist, den Sie gehen können. Die „ID Austria“ entspricht höchsten EU-weiten Sicherheitsstandards und erfordert eine zweistufige Authentifizierung. Zusätzliche Maßnahmen wie ein Sicherheitsabgleich für die App, der auf Manipulationen des eingesetzten Geräts prüft, und die Verwendung von Biometrie als zweiter Faktor tragen zur Sicherheit bei. Durch die „Personenbindung“ der Signatur ist klar, wer einen Antrag stellt. Wenn es um öffentliches Förderungsgeld geht, ist das wichtig.
Wenn Sie es übrigens noch nicht wussten: Sie können die „ID-Austria“ auch ohne Handy nutzen: FIDO-Sicherheitsschlüssel können als zweiter Authentifizierungsfaktor zur Anmeldung mit „ID Austria“ im Webbrowser verwendet werden und stellen dort eine Alternative zu Smartphone-Apps wie „Digitales Amt“ dar.
Warum digital?
Die Digitalisierung brachte uns in den vergangenen Jahren einen großen Sprung, sowohl qualitativ als auch quantitativ: Unsere MitarbeiterInnen werden von Aufgaben entlastet, die in der Vergangenheit zu Fehlern geführt haben und die niemand gerne macht: Copy&Paste von Anträgen in interne Abwicklungssysteme, Ausdrucken von Tonnen von Papier jedes Jahr, Frankieren von Tausenden Briefen…
Warum nur digital?
Nicht alle Menschen besitzen Smartphones und sind technikaffin. Für diese Personen ist es kompliziert, sich digital auszuweisen. Vor allem ältere Menschen, können dabei ins „Out“ geraten. Das ist uns bewusst. Wir haben uns die Entscheidung deshalb nicht leicht gemacht. Aber wir legen uns die Latte hoch. Wir tragen als SFG Innovation in unseren Genen. Wir schaffen Sinn und stiften Mehrwert, der spür- und messbar ist. Wir sind Impulsgeber, Unterstützer und Förderer der mehr als 60.000 Unternehmen im Bundesland.
Die relevante Frage, die wir uns stellten: Müssen wir (auch Ihr) Steuergeld einsetzen, um zwei Systeme am Leben zu erhalten? Oder können wir gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden diesen sinnvollen Schritt gehen, um den die meisten von uns im Wirtschaftsleben ohnehin nicht herumkommen. Dort, wo wir mit EU-Kofinanzierungsmitteln aus dem EFRE unterstützen, sind wir alternativlos: Europäisches Recht verpflichtet uns zu digitalen Prozessen auf Basis sicherer Portalsysteme und elektronischer Signaturen. Wir haben uns für diesen einheitlichen Weg entschieden und bislang sehr viel Bestätigung erfahren.
Es gibt keine „ID Austria“ für Firmen oder Firmen-Vertretungen. Die „ID Austria“ ist ein an eine natürliche Person gebundener, digitaler Identitätsnachweis. Sie erfordert eine persönliche Registrierung bei einer Behörde zur Identitätsfeststellung und identifiziert die nutzende Person zweifelsfrei für digitale Prozesse.
Die Frage „Warum muss ich meine persönliche ‚ID Austria‘ nutzen, um für meine Firma tätig zu werden?“ ist ungefähr so wie die Frage „Warum muss ich mit meiner persönlichen, handschriftlichen Unterschrift Verträge in meiner Firma fertigen?“
Ihre handschriftliche Unterschrift oder Ihre „ID Austria“ ist immer dieselbe – egal ob Sie sie privat oder beruflich nutzen. Der Unterschied entsteht durch den Kontext, in dem Sie sie nutzen. Wenn Sie Ihr Unternehmen nach außen vertrete dürfen, setzen Sie mit Ihrer ganz persönlichen Unterschrift rechtsverbindliche Schritte im Namen Ihrer Firma. Dasselbe tun Sie mit Ihrer „ID Austria“.
Nein – Sie können Personen ohne Portal-Zugang und Projekt-Berechtigung auch das Recht einräumen, nur ein bestimmtes Dokument elektronisch zu signieren. Sie tun das im jeweiligen Signatur-Dialog. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist.
Ja – in den BenutzerInneneinstellungen. Dorthin gelangen Sie durch Anklicken der E-Mailadresse ganz rechts oben.
- Klicken Sie auf die Fragezeichen-Symbole bei einzelnen Feldern, um zu mehr Informationen zu gelangen!
- Übernehmen Sie Daten zur Größeneinstufung und zu De-minimis-Beihilfen aus bereits abgeschickten Anträgen mit dem Button „Daten aus letztem Antrag übernehmen“!
- Fehler bei der Eingabe in Formularen zeigt Ihnen das Portal an, wenn Sie auf den Button „Eingaben prüfen und speichern“ klicken. Zum einen sehen Sie Fehleingaben ganz oben im Formular und können von dort aus direkt zu Fehlern navigieren, zum anderen sind auch die einzelnen Felder entsprechend gekennzeichnet.
- Zahlen zu Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern müssen Sie vollständig erfassen – geben Sie gegebenenfalls jeweils den Wert „0“ ein!
- Erfassen Sie ÖNACE-Branchen, indem Sie beginnen, die Branchenbezeichnung oder den ÖNACE-Code zu tippen! Damit schränken Sie auf mögliche Branchen ein.
- Je nach Rechtsform und der Eigenschaft „noch nicht gegründet“ müssen Sie unterschiedliche Identifikationsmerkmale erfassen – unter Umständen kennen Sie nicht alle davon (z. B. „Ordnungsnummer im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)“) – es sind aber auch nicht alle Felder in diesem Bereich immer verpflichtend einzugeben. Klicken Sie auf den Button „Eingaben prüfen und speichern“, um zu erfahren, ob Ihnen Pflichtfelder fehlen! Zumindest das Feld „Geburtsdatum der den Antrag einbringenden Person“ müssen Sie erfassen, wenn Sie über kein anderes der möglichen Identifikationsmerkmale verfügen – gemeint ist hier Ihr eigenes Geburtsdatum.
- Erfassen Sie im Bereich „2. Größeneinstufung“ geplante Daten, falls Sie noch nicht gegründet haben!
- Manchmal sind Beilagen verpflichtend – Sie müssen dann hier jedenfalls Dokumente hochladen, um den elektronischen Antrag zu vervollständigen. Bei anderen Beilagen können Sie wählen, ob Sie sie gleich hochladen wollen oder später nachbringen. Manchmal können Sie auch den Eintrag „nicht relevant“ wählen, weil die Beilage in Ihrem speziellen Fall nicht zutreffend ist.
Sie können leider den Antrag nicht mehr umstellen, sondern müssen ihn neu erfassen.
Ja – haben Sie im Bereich „Zustimmungserklärung“ akzeptiert und per Button Ihren Antrag abgeschlossen, finden Sie im Antrag den neuen Bereich „Antrag signieren und senden“ vor. Dort gibt es auch einen Button „Erneut bearbeiten“, mit dem Sie Ihren Antrag wieder öffnen können. Das bereits fertiggestellte Antrags-PDF wird dann verworfen und Sie müssen den Antrag nach Ihren Änderungen erneut im Bereich „Zustimmungserklärung“ finalisieren. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Das ist abhängig von der Unterschriftenregelung bzw. den Vollmachtsverhältnissen, die in Ihrem Unternehmen gelten. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss elektronisch signieren. Natürlich sind auch Signaturen von mehreren Personen möglich. Es muss dabei nicht jene Person elektronisch signieren, die den Antrag ausfüllt und absendet. Berechtigen Sie zeichnungsberechtigte Personen mittels Button „Berechtigungen“ auf den Antrag! Noch einfacher: Berechtigen Sie Personen direkt im Signatur-Dialog lediglich zur Signatur des Antrags-PDFs. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist. Danach können Sie den Antrag abschicken.
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihren Antrag über die Schaltfläche „Berechtigungen“! So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der zehn Tage gültig ist. Nur über „Einlösen“ dieses Links innerhalb der zehn Tage mit ihrer ID Austria gelangen sie zum Antrag. Zugriffsberechtigte Personen können dann den Antrag zeitlich unbegrenzt bearbeiten. Bitte nutzen Sie diese Funktion umsichtig und denken Sie daran, vergebene Berechtigungen wieder zu entziehen, wenn Personen keinen Einblick mehr in die Projektdaten haben sollten.
Muss eine andere Person den Antrag lediglich elektronisch signieren? Dann berechtigen Sie diese direkt im Signatur-Dialog lediglich zur Signatur des Antrags-PDFs. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und ebenfalls zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist. Danach können Sie den Antrag abschicken.
Nein – Sie müssen Ihren Antrag über das Portal einbringen. Die SFG akzeptiert keine Anträge, die über E-Mail oder Post einlangen.
Im Normalfall schicken Sie uns fehlende Dateien oder Texte direkt am Portal im Bereich „Unterlagen“ – bitte niemals per E-Mail!
Unter Umständen brauchen wir Informationen in strukturierter Form von Ihnen, während wir Ihren Antrag prüfen. Dann haben Sie die Möglichkeit, uns eine so genannte „Nachreichung“ zu schicken. Klicken Sie dazu auf den Button „Nachreichung erstellen“ – etwa in der Zeitleiste gleich nach dem Öffnen Ihres Projekts. Sie finden es danach in der Navigation auch unter dem Punkt „Nachreichungen“. Sie können hier Ihr Antragsformular erneut bearbeiten. Ganz wichtig: Sie ändern damit natürlich nicht Ihren ursprünglichen Antrag, sondern liefern uns in strukturierter Form Informationen nach. Gehen Sie dazu analog vor wie beim Antrag: Ändern Sie Ihre Daten, akzeptieren Sie im Bereich „Zustimmungserklärung“ und finalisieren Sie den Prozess per Button. Danach finden Sie den neuen Bereich „Nachreichung signieren und senden“ vor. Hier muss wieder signiert werden. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Es kann sein, dass Sie im Bereich „Unterlagen“ eine Zeit lang nach wie vor eine Zeile für fehlende Informationen sehen, obwohl Sie sie uns schon in Form der Nachreichung geschickt haben. Sie können diese Zeile ignorieren.
Im Bereich „Antragsdaten“ Ihres Projekts unter dem Navigationspunkt „Anträge und Projekte“ finden Sie den ursprünglichen Antrag sowie alle Nachreichungen samt Beilagen als PDF-Dokumente in übersichtlicher Form.
Der Zeitpunkt des Absendens des Antrags legt das offizielle Antragsdatum fest. Ganz wichtig: Es reicht nicht, dass Sie den Antrag am Portal elektronisch signieren, Sie müssen ihn auch mit dem Button „senden an SFG“ abschicken. Wir kommunizieren in weiterer Folge über Portalnachrichten miteinander und schicken Ihnen wichtige Informationen und Dokumente per Nachricht; auch Sie nutzen bitte das Portal und schicken uns keine E-Mails an personengebundene E-Mailadressen. Nur so können wir Ihr Vorhaben schnell und effektiv unterstützen. Wir informieren Sie in weiterer Folge per E-Mail über jede neue Nachricht, die wir Ihnen aufs Portal stellen. In diesen E-Mails finden Sie aus Sicherheitsgründen keinerlei Information über den Inhalt der eigentlichen Portalnachrichten. Auch wenn sich wichtige Daten im Bereich „Projektdaten“ ändern, erhalten Sie E-Mail-Post von uns. Auf diese Weise wickeln wir das gesamte Projekt und auch die Abrechnung ab.
Erteilen Sie Zugriffsberechtigungen auf Ihr Projekt über die Schaltfläche „Berechtigungen“! So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der zehn Tage gültig ist. Nur über „Einlösen“ dieses Links innerhalb der zehn Tage mit ihrer ID Austria gelangen sie zum Projekt. Zugriffsberechtigte Personen können dann alle Dokumente und Nachrichten zu diesem Projekt einsehen – auch nach Abschluss des Projekts. Außerdem können sie das Projekt weiter bearbeiten und erhalten Info-Mails über Änderungen der Daten, neue Portal-Nachrichten und neue bzw. entzogene Berechtigungen. Bitte nutzen Sie diese Funktion umsichtig und denken Sie daran, vergebene Berechtigungen wieder zu entziehen, wenn Personen keinen Einblick mehr in die Projektdaten haben sollten.
Muss eine andere Person lediglich ein Dokument signieren? Dann berechtigen Sie diese direkt im Signatur-Dialog lediglich zur Signatur. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E- Mail, der sie zum Dokument führt und ebenfalls zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist.
Bevor Sie eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter verlässt, muss sie/er über die „Berechtigungen“ einer anderen Person den Zugang zum Antrag/Projekt gewähren. Diese Person kann dann die Zugriffsberechtigung jener Person löschen, die das Unternehmen verlässt.
Wir informieren Sie per E-Mail über jede neue Nachricht, die wir Ihnen aufs Portal stellen. Auch wenn sich wichtige Daten im Bereich „Projektdaten“ ändern, erhalten Sie E-Mail-Post von uns. Wichtig zu wissen: In diesen E-Mails finden Sie aus Sicherheitsgründen keinerlei Information über den Inhalt der eigentlichen Portalnachrichten.
Die zentrale Stelle des Informationsaustauschs ist der Bereich „Unterlagen“:
- Wenn wir Unterlagen von Ihnen nachfordern oder Fragen an Sie haben, finden Sie diese im Bereich „Unterlagen“. Sehen Sie dort ein i-Symbol? Dann bekommen Sie per Klick weitere wichtige Informationen. In der Spalte „FÄLLIG BIS“ sehen Sie, bis wann Sie uns die Informationen spätestens schicken müssen. Laden Sie hier je Zeile ein oder auch mehrere Dateien hoch oder erfassen Sie eine Anmerkung. Manche Dateien müssen vor dem Abschicken elektronisch signiert werden. Tun Sie das bitte über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich; Sie können auch einzelnen Personen das Recht einräumen, ein Dokument zu signieren. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Das Portal informiert Sie, sobald das Dokument signiert ist. Nach dem Signieren schicken Sie Ihre Informationen in markierten Zeilen mit dem Button „Ausgewählte senden“ an uns.
- Manche Dokumente schicken wir Ihnen, damit Sie sie elektronisch signieren können – etwa Ihren Förderungsvertrag. Sie können hier keine Dateien hochladen. Nutzen Sie einfach die Signaturfunktion des Portals. Tun Sie das bitte über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich; Sie können auch einzelnen Personen das Recht einräumen, ein Dokument zu signieren. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Nach dem Signieren schicken Sie Ihre Informationen in markierten Zeilen mit dem Button „Ausgewählte senden“ an uns.
- Wenn wir strukturierte Informationen von Ihnen brauchen, schicken wir Ihnen ein Formular, das Sie ebenfalls im Bereich „Unterlagen“ finden. Sehen Sie dort ein i-Symbol? Dann finden Sie per Klick dahinter weitere wichtige Informationen. In der Spalte „FÄLLIG BIS“ sehen Sie, bis wann Sie uns die Informationen spätestens schicken müssen. In der Spalte „FORMULAR“ finden Sie ein Formular-Symbol. Mit Klick auf das Symbol öffnet sich das Formular. Erfassen Sie hier bitte die entsprechenden Informationen. Sie müssen nicht alles auf einmal ausfüllen, sondern können den aktuellen Stand auch speichern, um später fortzufahren. Auf Basis Ihrer Eingaben können Sie hier jederzeit ein PDF-Dokument erstellen. Klicken Sie auf den Button „Formular abschließen“, erzeugt das Portal ein finales PDF-Dokument. Ab diesem Zeitpunkt können Sie das Formular nicht mehr bearbeiten. Sind Ihre Informationen doch noch nicht korrekt? Dann löschen Sie das PDF-Dokument mit Klick auf das Lösch-Symbol. Damit wird wieder jener Stand des Formulars aktiv, den Sie vor dem Abschließen hatten. Manche Formulare müssen Sie vor dem Abschicken elektronisch signieren. Tun Sie das bitte über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich; Sie können auch einzelnen Personen das Recht einräumen, ein Dokument zu signieren. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Nach dem Signieren schicken Sie Ihre Informationen in markierten Zeilen mit dem Button „Ausgewählte senden“ an uns.
Strukturierte Informationen zu Ihrem Antrag fordern wir manchmal auch über eine so genannte „Nachreichung“ nach. Alles Wissenswerte über Nachreichungen finden Sie in der FAQ „Die SFG fordert Informationen oder Unterlagen zum Antrag nach – wie gehe ich vor?“. Es kann übrigens sein, dass Sie im Bereich „Unterlagen“ eine Zeit lang nach wie vor eine Zeile für fehlende Informationen sehen, obwohl Sie sie uns schon in Form der Nachreichung geschickt haben. Sie können diese Zeile ignorieren.
Wie Sie Ihr Projekt über das Portal abrechnen, erfahren Sie in der FAQ „Muss ich auch die Abrechnungsunterlagen über das Portal schicken?“
Einige Dokumente, die Sie über das Portal an die SFG schicken, verlangen verpflichtend eine elektronische Signatur; jedenfalls müssen der Antrag und – sollte sie von Ihrer Steuerberatung unterschrieben werden müssen – die Darstellung der wirtschaftlichen Situation mindestens eine elektronische Signatur aufweisen – auch einzelne Unterlagen, Dokumente und Formulare, die Sie im Bereich „Unterlagen“ finden. Sie signieren hier über das rote Unterschriften-Symbol in der jeweiligen Zeile. Auch Signaturen von mehreren Usern sind möglich; Sie können auch einzelnen Personen das Recht einräumen, ein Dokument zu signieren. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist.
Im Rahmen der Abwicklung werden wichtige Dokumente von der SFG elektronisch signiert. Die Signaturen befinden sich dabei elektronisch eingebettet in den Dokumenten. Auf den Dokumenten weist das „SFG-Signatursiegel“ auf die elektronische Signatur hin:

Durch die positive Prüfung eines in elektronischer Form vorliegenden, von der SFG elektronisch signierten Dokuments, wird eindeutig nachgewiesen:
- Das Dokument wurde nach der Signatur nicht verändert (Integrität).
- Das Dokument wurde von zeichnungsberechtigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der SFG gültig signiert (Authentizität).
Die Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (https://www.rtr.at/), die Regulierungsbehörde für den österreichischen Telekommunikationsmarkt, stellt als Aufsichtsstelle nach dem Signaturgesetz ein Online-Signaturprüfungs-Service zur Verfügung. Hier können Sie ein elektronisch zugestelltes, signiertes Dokument hochladen und die Echtheit der im Dokument eingebetteten, elektronischen Signaturen prüfen: https://www.signaturpruefung.gv.at
Nach erfolgreicher Durchführung der Signatur-Prüfung wird die Gültigkeit der elektronischen Signatur angezeigt und Sie können einen detaillierten Prüfbericht herunterladen:

Achtung: Teilweise zeigen Ihnen Adobe-Produkte bzw. andere Software-Systeme zum Erstellen oder Lesen von PDF-Dokumenten fälschlicherweise Signaturen der SFG als ungültig an.
Ja. Wie Sie Ihr Projekt abrechnen, erfahren Sie im Bereich „Abrechnungen“. Hier haben wir bereits Formulare für Sie vorgesehen, die Sie bitte ausfüllen, signieren und an uns retournieren. Rechnungen und Zahlungen erfassen Sie am Reiter „Abrechnungen“, indem Sie die Abrechnung öffnen und auf „Neuer Nachweis“ klicken. Bitte beachten Sie, dass Sie pro Rechnung einen eigenen Nachweis erstellen müssen.
Welche Abrechnungsunterlagen noch erforderlich sind, entnehmen Sie bitte der Abrechnungscheckliste. Die Checkliste finden Sie im Bereich „Status“.
Bei Fragen senden Sie uns gerne eine Portalnachricht. Bitte schicken Sie keine E-Mails an personengebundene E-Mail-Adressen!
Ganz wichtig: Sie müssen die Berechtigung mit dem Link aus dem E-Mail, das Sie bekommen haben, aktivieren, den Link also „einlösen“. Selbst wenn Sie schon als User am Portal arbeiten, sehen Sie aus Sicherheitsgründen Projekte, auf die Sie berechtigt werden, erst ab diesem Zeitpunkt.
Im Normalfall schicken Sie uns fehlende Dateien oder Texte direkt am Portal im Bereich „Abrechnungen“. Die identische Darstellung finden Sie auch im Bereich „Unterlagen“ – auch von hier aus können Sie die Informationen schicken; aber bitte niemals per E-Mail!
Unter Umständen brauchen wir Informationen zu Abrechnungsnachweisen in strukturierter Form. Dann öffnen wir die jeweilige Abrechnung für Sie erneut. Mit dem Button „Abrechnung erneut Bearbeiten“ kommen Sie wieder in Ihre ursprünglichen Nachweis-Formulare. Ändern Sie Ihre Daten, finalisieren Sie die Abrechnung und signieren Sie das Abrechnungs-PDF. Sie können auch einzelnen Personen das Recht einräumen, das Abrechnungs-PDF zu signieren. So berechtigte Personen erhalten einen Link per E-Mail, der sie zum Dokument führt und zehn Tage gültig ist. Bevor Sie dann den Button „an SFG senden“ klicken, versichern Sie sich, dass Ihre Angaben korrekt und vollständig sind.
Ist noch eine andere Person im Unternehmen auf das Projekt berechtigt? Dann kann auch diese Person Berechtigungen entziehen bzw. andere Personen berechtigen. Lesen Sie hier, wie Sie Berechtigungen ausstellen und entziehen können.
Sollte die einzig berechtigte Person wirklich nicht mehr erreichbar sein, können wir Berechtigungen aus Datenschutz-Gründen für Sie nicht auf Basis eines E-Mails oder eines Telefon-Anrufs verändern.
Wir brauchen in diesem Fall ein firmenmäßig gefertigtes Dokument. Sie können die dafür notwendige Vorlage hier downloaden.
Fertigen Sie das Formular (digital oder per Kugelschreiber ausgefüllt) bitte firmenmäßig (Stempel und Unterschriften von zeichnungsberechtigten Personen laut Firmenbuch), scannen Sie es und schicken Sie es per E-Mail an support@sfg.at.
Laut Firmenbuch zeichnungsberechtigte Personen können das Formular natürlich alternativ auch digital signieren, bevor Sie es uns per E-Mail schicken.
Ja, das können und sollen Sie gerne tun! Wählen Sie im Menü links „AntragstellerInnen“, ändern Sie die Daten und klicken Sie auf „Eingaben prüfen und speichern“. So gelangen Ihre Daten zum einen von diesem Zeitpunkt an in all Ihre neuen Anträge, zum anderen aber auch in unsere Systeme. Wundern Sie sich nicht: Auch Stammdaten, die wir in unseren Systemen ändern, sehen Sie als Daten zu Antragstellerinnen/Antragstellern am Portal. Es gibt nur einen Datenbestand. Das Portal ist also Ihre Brille auf unsere internen Systeme.