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1. Bedienung des Portals1.1 Technische und organisatorische Fragen

Habe ich auch ohne österreichische Staatsbürgerschaft Zugang zum Portal?

Grundsätzlich können Sie auch als nicht-österreichische Staatsbürgerin/nicht-österreichischer Staatsbürger eine „ID Austria“ beantragen, sofern Sie einen beruflichen Bezug zu Österreich haben – egal, ob Sie in Österreich arbeiten, oder nicht. Leider ist dazu aber in jedem Fall ein persönliches Erscheinen bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer Registrierungsbehörde in Österreich erforderlich. Alles weitere dazu erfahren Sie bei Klick auf diesen Link: https://www.id-austria.gv.at/de/hilfe/hilfe-zu-ida/unterschiede-in-der-beantragung-einer-id-austria.

Sie können alternativ in vielen Fällen aber auch eine elektronische Identität (eID) eines anderen EU-Mitgliedstaaten für das Einloggen verwenden: Wenn Sie auf der Startseite https://www.portal.sfg.at auf „Anmelden“ klicken, gelangen Sie zum ID-Austria-Anmeldefenster. Ganz unten finden Sie unter „EU-Login“ den Button „Anmelden mit nationaler eID“. Der führt Sie zum zentralen eIDAS-Knoten der Republik Österreich, der vom Österreichischen Bundesministerium für Inneres betrieben wird.

Der zentrale eIDAS-Knoten ermöglicht Ihnen eine Anmeldung zu österreichischen Online-Anwendungen mit der eID Ihres Herkunftsstaates. Damit werden die Vorgaben der eIDAS-Verordnung der Europäischen Union erfüllt, die eine staatenübergreifende Akzeptanz nationaler eIDs vorsieht. Die wechselseitige Anerkennung nationaler eIDs erfolgt in der EU schrittweise. Leider finden Sie (noch) nicht alle EU-Staaten in der Liste.

Nachdem Sie auf der Seite einen Mitgliedsstaat ausgewählt haben, werden Sie an Ihre gewohnte Anmeldeumgebung weitergeleitet. Dort können Sie sich mit Ihrer eID wie gewohnt anmelden. Haben Sie den Anmeldeprozess erfolgreich abgeschlossen, werden Sie automatisch an unser Portal zurückgeleitet und sind dort mit den Identitätsdaten Ihrer eID angemeldet. Gleichzeitig werden Sie bei Ihrer ersten Anmeldung auf diesem Weg mit Ihren eID-Daten in das österreichische Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) eingetragen. Damit wird sichergestellt, dass Sie auch im Rahmen zukünftiger Anmeldeprozesse zu österreichischen Online-Anwendungen erfolgreich und eindeutig identifiziert werden können.

Wenn Sie Ihr Land in dieser Aufzählung nicht entdecken, wird Ihre eID für eine Anmeldung an unserem Portal noch nicht unterstützt. Die Ausnahme, die uns hier am meisten schmerzt, ist Deutschland.

Deutschland zieht eine Ausnahmeregelung gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS), Artikel 7 lit. f, die erlaubt, dass Mitgliedsstaaten ihre eID für privatwirtschaftliche Nutzung (die liegt hier vor, weil die SFG keine staatliche Behörde, sondern eine ausgelagerte Gesellschaft sind) Bedingungen unterlegen können. Deutschlands Bedingungen gehen sehr weit, indem es fordert, dass jede „Replying Party“ einen eID-Server betreiben und sich über ein Verfahren in Deutschland registrieren muss – was für uns als kleines Unternehmen in keiner Weise wirtschaftlich darstellbar ist.

Die gute Nachricht: Abhilfe ist am Weg! Die EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet), die spätestens 2027 kommen soll, ist eine digitale Brieftasche in Form einer Smartphone-App, mit der sich EU-BürgerInnen und Unternehmen künftig überall in der Europäischen Union sicher, digital und datensparsam ausweisen können. Mitgliedstaaten sind dann verpflichtet, die Wallets auch in privaten Anwendungen verwenden zu lassen.

Die schlechte Nachricht: Leider hilft Ihnen das im Moment nicht weiter. Aktuell ist deshalb der Zugang für deutsche StaatsbürgerInnen nur mittels ID-Austria möglich. Wir bedauern das, es liegt aber nicht in unserer Macht, es zu ändern.

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